Fast jede Küche hat einen Reinigungsplan. In vielen Betrieben ist er allerdings vor Jahren erstellt worden, hängt laminiert neben der Tür und hat mit dem, was tatsächlich geputzt wird, nur noch teilweise zu tun. Das fällt spätestens bei einer Kontrolle auf – und ärgerlicherweise meist nicht, weil zu wenig gereinigt wurde, sondern weil es niemand belegen kann.
Warum ein Reinigungsplan verlangt wird
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verlangt, dass Betriebsstätten sauber instand gehalten werden und dass Gegenstände und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wirksam gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden. Eine bestimmte Form des Plans schreibt die Verordnung nicht vor.
Der Reinigungsplan ist damit Teil der Basishygiene – also der Grundlage, auf der das HACCP-Konzept überhaupt erst aufsetzen kann. Ohne saubere Arbeitsflächen nützt der beste kritische Lenkungspunkt nichts.
Bereiche festlegen
Der erste Arbeitsschritt ist ein Rundgang mit Zettel. Aufgeschrieben wird alles, was gereinigt werden muss – und zwar so konkret, dass niemand raten muss:
- Flächen: Arbeitsflächen, Schneidebretter, Spülbecken, Böden, Wände im Spritzbereich
- Geräte: Kombidämpfer, Herd, Fritteuse, Kühlgeräte innen, Aufschnittmaschine, Mixer
- Kleinteile: Messer, Behälter, Thermometerfühler
- Räume: Kühlhaus, Trockenlager, Spülküche, Umkleide, Personal-WC
- Leicht Vergessenes: Abflüsse, Fettabscheider, Dunstabzug und Filter, Türgriffe, Lichtschalter, Mülltonnenbereich
Die letzte Gruppe ist die wichtigste, weil sie bei Kontrollen am häufigsten beanstandet wird. Ein Plan, der Arbeitsflächen regelt, aber Abfluss und Dunstabzugsfilter nicht erwähnt, ist unvollständig.
Besonders zu betrachten ist die Aufschnittmaschine. Sie wird in vielen Küchen nur oberflächlich gereinigt, obwohl sie verzehrfertige Lebensmittel berührt und konstruktionsbedingt schwer zugängliche Stellen hat.
Intervalle bestimmen
Das Intervall ergibt sich aus zwei Fragen: Wie stark wird der Bereich beansprucht, und wie nah ist er am Lebensmittel? Daraus entstehen in der Praxis vier Gruppen:
- Nach jeder Benutzung – alles, was rohes Fleisch, Geflügel oder Fisch berührt hat; Schneidebretter beim Wechsel zwischen roh und verzehrfertig.
- Täglich – Arbeitsflächen, Spülbecken, Böden, Abfallbehälter, Griffe.
- Wöchentlich – Kühlgeräte innen, Regale, Wandflächen, Abflüsse.
- Monatlich oder seltener – Dunstabzugsfilter, Lagerräume vollständig, hinter und unter fest stehenden Geräten, Fettabscheider nach Herstellerangabe.
Ein Hinweis aus der Praxis: Lieber ein realistisches Intervall, das eingehalten wird, als ein ehrgeiziges, das nach zwei Wochen im Sande verläuft. Ein wöchentlicher Punkt, der zuverlässig erledigt wird, ist mehr wert als ein täglicher, bei dem nach kurzer Zeit nur noch Haken gesetzt werden.
Zuständigkeiten
„Macht die Küche“ ist keine Zuständigkeit. Im Plan sollte eine Funktion stehen – Spülkraft, Posten Garde Manger, Schichtleitung – nicht ein Name, denn Namen ändern sich und der Plan veraltet dadurch schneller. Wer an dem Tag die Funktion ausfüllt, ergibt sich aus dem Dienstplan.
Davon getrennt ist die Frage, wer kontrolliert. Das sollte nicht dieselbe Person sein, die auch ausführt.
Reinigung und Desinfektion
Reinigen und Desinfizieren sind zwei Schritte. Reinigen entfernt Schmutz- und Fettreste, Desinfizieren reduziert Keime. Ein Desinfektionsmittel auf einer fettigen Fläche erreicht die Keime nicht – deshalb immer in dieser Reihenfolge.
Vier Angaben gehören zu jedem Mittel in den Plan:
- Welches Mittel – mit der Bezeichnung, die auf dem Gebinde steht
- Dosierung – in der Einheit, die beim Ansetzen verwendet wird
- Einwirkzeit – die am häufigsten unterschrittene Angabe überhaupt
- Nachspülen – ob und wie, insbesondere bei Flächen mit Lebensmittelkontakt
Desinfektionsmittel wirken nicht sofort. Wer aufträgt und direkt abwischt, hat gereinigt, nicht desinfiziert. Die Einwirkzeit steht im Produktdatenblatt des Herstellers, das zu den Unterlagen gehört.
Nicht jede Fläche muss desinfiziert werden. Sinnvoll ist Desinfektion dort, wo verzehrfertige Lebensmittel berührt werden oder wo zuvor rohes Fleisch, Geflügel oder Fisch bearbeitet wurde. Flächendeckende Desinfektion aller Oberflächen ist in einer Küche weder nötig noch sinnvoll.
Durchführung nachweisen
Hier trennt sich der Plan von der Dokumentation. Der Plan sagt, was zu tun ist. Der Nachweis belegt, dass es getan wurde. Für den Nachweis genügen Datum, Bereich und das Kürzel der ausführenden Person – mehr nicht, sonst wird es nicht geführt.
Zwei Regeln haben sich bewährt. Erstens: direkt nach der Ausführung abzeichnen, nicht am Ende der Woche. Zweitens: Wenn etwas nicht durchgeführt wurde, wird das vermerkt, nicht ausgelassen. Eine Lücke ohne Erklärung ist schlechter als ein ehrlicher Eintrag „wegen Gerätedefekt verschoben auf …“.
Kontrolle der Durchführung
Die Kontrolle ist der Teil, der am häufigsten fehlt. Sie beantwortet zwei verschiedene Fragen:
- Wurde es gemacht? Blick in den Nachweis – stimmen die Einträge mit dem Plan überein?
- Wurde es gut gemacht? Sichtkontrolle vor Ort, gezielt an den schwierigen Stellen: unter Geräten, in Ecken, an Dichtungen von Kühlschranktüren, am Abfluss.
Sinnvoll ist eine feste, kurze Kontrolle – etwa wöchentlich durch die Küchenleitung – statt einer gründlichen, die alle sechs Monate stattfindet. Größere Betriebe ergänzen das gelegentlich durch Hygienekontrollen mit Abklatschproben; vorgeschrieben ist das in der allgemeinen Gastronomie nicht.
Beispiel eines Reinigungsplans
Auszug für eine Küche mit Mittags- und Abendgeschäft. Die Spalte „Mittel“ steht leer, weil sie von den im Haus verwendeten Produkten abhängt – dort gehören Bezeichnung, Dosierung und Einwirkzeit laut Datenblatt hinein.
| Bereich | Intervall | Verfahren | Zuständig | Mittel / Dosierung / Einwirkzeit |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitsflächen | Nach jedem Arbeitsgang, mindestens täglich | Reinigen, nach Umgang mit rohem Fleisch zusätzlich desinfizieren | Posten | laut Hausliste |
| Schneidebretter | Nach jeder Benutzung, zwingend beim Wechsel roh/verzehrfertig | Reinigen und desinfizieren | Posten | laut Hausliste |
| Aufschnittmaschine | Nach jeder Benutzung | Zerlegen, reinigen, desinfizieren, trocknen | Garde Manger | laut Hausliste |
| Spülbecken und Armaturen | Täglich zum Dienstende | Reinigen | Spülkraft | laut Hausliste |
| Böden Küche | Täglich, bei Bedarf häufiger | Nass reinigen | Spülkraft | laut Hausliste |
| Abfallbehälter | Täglich leeren, wöchentlich reinigen | Reinigen und desinfizieren | Spülkraft | laut Hausliste |
| Kühlgeräte innen, inkl. Türdichtungen | Wöchentlich | Ausräumen, reinigen, desinfizieren | Schichtleitung | laut Hausliste |
| Bodenabläufe | Wöchentlich | Sieb entnehmen, reinigen, desinfizieren | Spülkraft | laut Hausliste |
| Dunstabzug, Filter | Monatlich oder nach Herstellerangabe | Filter entnehmen und reinigen | Schichtleitung | laut Hausliste |
| Hinter und unter fest stehenden Geräten | Monatlich | Geräte abrücken, Grundreinigung | Schichtleitung | laut Hausliste |
| Trockenlager, Regale | Monatlich | Ausräumen, reinigen, auf Schädlingsspuren prüfen | Schichtleitung | laut Hausliste |
Was in dieser Tabelle bewusst fehlt, ist die Nachweisspalte. Der Nachweis gehört nicht in den Plan, sondern auf ein eigenes Blatt oder in ein System – sonst müsste der Plan monatlich neu gedruckt werden.
Digitale Umsetzung
Der Reinigungsnachweis ist der Bereich, in dem eine digitale Lösung am deutlichsten etwas verändert, und zwar aus einem einfachen Grund: Wiederkehrende Intervalle lassen sich auf Papier nur mit einem Kalender im Kopf verwalten. Ein System rechnet aus, was heute fällig ist, und zeigt an, was überfällig wurde.
Außerdem entfällt die Frage, wann abgezeichnet wurde: Zeitpunkt und Person stehen automatisch am Eintrag, statt nachträglich eingetragen werden zu können.
Reinigungsmanagement in HACCP Cloud
In HACCP Cloud werden Bereiche und Kontrollpunkte mit ihren wiederkehrenden Intervallen angelegt. Fällige und überfällige Reinigungen erscheinen in der Tages-Checkliste, die Durchführung wird mit Zeitpunkt und Mitarbeiter festgehalten. Auf Wunsch informiert eine E-Mail über überfällige Kontrollen.
Häufige Fragen
Muss der Reinigungsplan in der Küche aushängen?
Eine ausdrückliche Aushangpflicht ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nicht. Entscheidend ist, dass die Beschäftigten den Plan kennen und befolgen können – ob er an der Wand hängt oder am Tablet abrufbar ist, bleibt dem Betrieb überlassen. Praktisch ist ein gut sichtbarer Aushang in der Küche aber weiterhin sinnvoll.
Muss alles desinfiziert werden?
Nein. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verlangt Desinfektion dort, wo sie erforderlich ist. Sinnvoll ist sie bei Flächen und Geräten mit Kontakt zu verzehrfertigen Lebensmitteln und nach der Bearbeitung von rohem Fleisch, Geflügel oder Fisch. Böden und Wände flächendeckend zu desinfizieren bringt keinen Gewinn.
Wie lange muss der Reinigungsnachweis aufbewahrt werden?
Eine feste Frist nennt die Verordnung nicht. Üblich ist eine Aufbewahrung, die eine Kontrolle über einen längeren Zeitraum nachvollziehbar macht. Die konkrete Erwartung klärt man am besten mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 – Anhang II, insbesondere Kapitel I und II zu Betriebsstätten und Kapitel V zu Ausrüstungen.
- Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) – nationale Ergänzung, unter anderem zur Schulung der Beschäftigten.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) – fachliche Informationen zu Hygiene und Küchenpraxis.